Blower-door-test Allgemeines zur Luftdichtheitsprüfung

Messverfahren
Die Prüfnorm ÖNORM EN 13829 sieht zwei unterschiedliche Messmethoden vor. Verfahren A und B.

Verfahren B (Vorprüfung der Gebäudehülle)
Verfahren B beschreibt die Messung in der Bauphase, hier wird die Luftdichtheit der Gebäudehülle überprüft. Eventuelle unfertige Details können vor der Messung temporär abgedichtet werden. Empfehlenswert ist es eine Messung B durchzuführen sobald die Luftdichtheitsschichten fertig, aber möglichst noch für eventuelle Nachbesserungen zugänglich sind. Unterschreitet das Gebäude die geforderten Grenzwerte kann das Gebäude fertiggestellt werden. Überschreitet das Gebäude den Grenzwert, müssen die Leckagen abgedichtet werden bis ein positives Messergebnis vorliegt. Im Nutzungszustand kann dann die Messung nach Verfahren A absolviert werden, ohne Risiko, dass der Grenzwert überschritten wird, aber die Leckagen nicht mehr abgedichtet werden können und somit kein positives Messergebnis erreicht werden kann.

Verfahren A (Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand)
Das Verfahren A im Nutzungszustand hingegen ist die einzig gültige Abschlussmessung, bei der keine temporären Abdichtungen am Gebäude mehr vorgenommen werden dürfen. Die Messung dient zum Nachweis der Gebäudedichtheit z.B. zur Vorlage bei den Landesförderstellen. Der Zustand der Gebäudehülle sollte dem Zustand während der Jahreszeit entsprechen, in der Heizung oder Klimaanlagen benutzt werden.

Grenzwerte:
Bei Messungen der Luftdichtheit von Gebäuden oder Gebäudeteilen, darf nach ÖNORM B 8110-1 die Luftundichtheit

  • bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen n50< 3,0 h-1 nicht überschreiten
  • bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen n50< 1,5 h-1 nicht überschreiten
  • bei Gebäuden ohne statisches Heizsystem n50< 0,6 h-1 nicht überschreiten
  • gemessen wird nach Verfahren A

Anforderungen der NÖ Eigenheimförderung:

Förderstufen:

  • n50 0- 0,6 h-1 (Restluftwechselrate 0,04)
  • n50 0,6- 1,0 h-1 (Restluftwechselrate 0,07)
  • n50 1,0- 1,5 h-1 (Restluftwechselrate 0,12)
  • n50> 1,50 h-1 (= ohne Nachweis der Luftdichtheit, Restluftwechselrate 0,2)

Gemessen wird nach Verfahren A (Nutzungszustand).

Anforderungen der Bgld. Eigenheimförderung:

  • gemessen wird nach Verfahren A (Grenzwerte lt. ÖNORM B 8110-5)

Checkliste zur bauseitigen Vorbereitung des Gebäudes

  • Bei Hallengebäuden sind gegebenenfalls bauseits geeignete Maßnahmen zur Feststellung hochliegender Leckagen beizustellen (Hubsteiger).
  • Zur Abdichtung oder zum Zufahren von Brandschotten, großen Lüftungsanlagen, etc. ist

gegebenenfalls die Anwesenheit von Fachmonteuren vor oder während der Messung erforderlich.


Der Energieausweis ist bereit zu halten!

Verfahren A und B

  • Alle Außentüren und Fenster müssen geschlossen sein.
  • Massivbau: Innenputz muss dicht hergestellt sein (bis zum Rohbeton dicht geputzt).
  • Leichtbau: Luftdichtungsebene muss luftdicht hergestellt sein.
  • Dampfbremsen müssen mechanisch befestigt und Klebestellen mit Latten gesichert sein.
  • Rauchfang muss verputzt sein.
  • Elektroinstallationen müssen dicht eingebaut sein (E-Verteiler, Hohlwand- oder Unterputzdosen ...)
  • Fenster und Türen müssen laut ÖNORM B 5320 dicht eingebaut sein.
  • Diverse Leerrohre müssen nach außen abgedichtet sein (z.B. vorbereitete Solaranlage).
  • Ziegelwände sind zu verputzen bevor man einen Fertigteilkamin davorstellt (gilt auch für Abwasserstränge und andere Einbauten).
  • Innentüren müssen geöffnet sein (Schranktüren bleiben geschlossen).
  • Abwasserinstallationen: eingebaute Siphone müssen mit Wasser gefüllt sein.

Verfahren B (Vorprüfung)

  • Für Verfahren B müssen alle einstellbaren Öffnungen geschlossen und alle weiteren noch vorhandenen Öffnungen abgedichtet sein. Alle Öffnungen in der LD- Hülle für noch nicht vorhandene Einbauten (Fenster, Kellertür, Lüftungen, Kamine, Dachbodentreppe, etc....) müssen provisorisch luftdicht abgeklebt sein.

Verfahren A (Endprüfung)

  • Türen zum unbeheizten Keller müssen geschlossen sein.
  • Dachbodentreppe und sonstige Luken müssen geschlossen sein.
  • Wärmeerzeuger mit Raumluftverbund müssen ausgeschaltet sein.
  • Abwasserinstallationen: eingebaute Siphone müssen mit Wasser gefüllt sein.
  • Öffnungen von Lüftungsanlagen müssen vor der Messung entweder an den Auslässen in den Räumen oder am Lüftungsgerät abgedichtet sein.
  • KEINE Abdichtungen bei Verfahren A:
  • Dunstabzugshaube
  • Öffnungen mech. Abluftanlagen auf 0, zu oder aus stellen
  • Briefkastenschlitz
  • Schornsteinhinterlüftung
  • offenem Kamin (aber Kaminzugklappe schließen und Asche entfernen)
  • geschlossenem Kamin (aber Zuluftöffnung schließen)
  • Für Verfahren A (Nutzungszustand) werden keine weiteren Maßnahmen getroffen, um die Luftdichtheit zu verbessern.

Kosten der Luftdichtheitsprüfung

Messmethode nach ÖNORM EN 13829, nach Verfahren A oder B

  • Luftdichtheitsprüfung einer Wohneinheit (Einfamilienhaus, Wohnung, Dachgeschosswohnung...) mit Unter- und Überdruckmessung
  • Leckageortung mittels Thermo-Anemometer (Messgerät zur Bestimmung der Luftgeschwindigkeit an Leckagen) oder Nebelröhrchens zum Auffinden bzw. Demonstrieren von Leckagen. Dauer max. 1h.
  • Protokollierung der Leckagen in handschriftlicher Form vor Ort
  • Messprotokoll und Zertifikat wird im Anschluss an die Messung jeweils nachgereicht.
  • Gesamtdauer der Messung ca. 2 Stunden vor Ort / Inkl. Wegzeit und Fahrtkosten

Messmethode nach ÖNORM EN 13829, nach Verfahren A ohne Leckageortung

  • Luftdichtheitsprüfung einer Wohneinheit (Einfamilienhaus, Wohnung, Dachgeschosswohnung...) mit Unter- und Überdruckmessung.
  • Messprotokoll und Zertifikat wird im Anschluss an die Messung jeweils nachgereicht.
  • Gesamtdauer der Messung max. 1 Stunde vor Ort / Inkl. Wegzeit und Fahrtkosten
  • Ohne Leckageortung
Regiearbeiten:
Für die Ausführung nicht durchgeführter Vorbereitungen zur Messung laut Checkliste bzw. Wartezeit, wenn diese bauseits durchgeführt werden wird Regiezeit zu € 85,00 exkl. Mwst./ Std. verrechnet. Für Leckagesuche die über eine Stunde hinausgeht wird ebenfalls Regiezeit zu € 85,00 excl. Mwst/ Std. verrechnet. Wenn die Messung aufgrund von mangelhaft oder nicht ausgeführten Vorbereitungen nicht durchgeführt werden kann, werden 50% des Preises für Wegezeit und Fahrtkosten verrechnet.
Terminvereinbarung:
mind. 10 Tage vor der Messung
Zahlung:
nach Durchführung der Messung auf der Baustelle
Wetterbedingungen:
Starker Wind über 6 m/s oder Windstärke 3 Beaufort würde die Messergebnisse verfälschen, daher ist die Messung bauseits für diesen Termin abzusagen.

Für weitere Beratung und Beantwortung Ihrer Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.